Ein selbstbewusstes Lächeln

invisalign® – die klare Alternative zur Zahnspange

Herausnehmbare Präzision aus dem Labor

Individuell angefertigte Zahnspangen in vielen Farben

Auf Wunsch bunt oder fast unsichtbar

Brackets durch Lingualtechnik jetzt auch auf der Zahninnenseite

Unser Service für Kinder und Jugendliche

Eine kieferorthopädische Behandlung setzt in der Regel im Alter von neun Jahren ein. Zu diesem Zeitpunkt wächst und entwickelt sich das Gesicht und die Gebissfunktion – eine Korrektur ist jetzt am einfachsten.

Ab 14 Jahren ist das Hauptwachstum bereits überschritten. Dann ist der technische Aufwand für kieferorthopädische Korrekturen auf­wändiger.

Frühe Korrekturen am Milchgebiss sind dann sinnvoll, wenn gravierende Fehlentwicklungen (Kieferfehlstellungen) oder schädliche Angewohnheiten (Habits) diagnostiziert werden. Dies gilt für Kinder ab vier Jahren.

Behandlungsdauer

Kleine Zahnfehlstellungen benötigen eine Behandlungs­zeit von etwa einem halben Jahr. Die durchschnittliche aktive Behandlungs­phase dauert ca. drei Jahre.

In allen Fällen ist eine langjährige Haltephase zum Stabilisieren des erreichten Behandlungs­ergebnisses sehr wichtig. Dazu mehr unter Behandlungsablauf, Retentionszeit.

Prophylaxe

Viele Zahnfehlstellungen und Zahnverletzungen sind auf Einwirkungen bei der Ausübung von Hobby und Sport zurückzuführen. Professionell und individuell angefertigter Zahnschutz reduziert das Risiko für die Gesundheit und erhält das natürlich schöne Aussehen der Zähne.

Methoden

Man unterscheidet Kieferfehlstellungs­korrekturen und Zahnfehlstellungskorrekturen. Folgende Methoden zur Zahnfehlstellungs­korrektur gibt es:

Für den Besuch beim Kieferorthopäden benötigen Kinder und Jugendliche keine Überweisung oder Empfehlung eines Zahnarztes oder Arztes.

Ob die Behandlung mit herausnehmbaren oder festsitzenden Apparaturen erfolgt, entscheidet der Kieferorthopäde nach umfangreicher Diagnostik.

Eine kieferorthopädische Behandlung ist weitestgehend schmerzfrei. Lediglich in den ersten Tagen nach Einsetzen einer Spange kann es zu einem Druckempfinden kommen, das aber schnell wieder verschwindet.

Als unauffälligste Methode zur Zahnkorrektur empfehlen wir als zertifizierte Praxis

Kosten

Beratungstermine werden grundsätzlich bei Vorlage der gültigen Versichertenkarte von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.

Behandlung: Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr erhält ein Teil der Patienten einen Zuschuss zur Behandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die Abgrenzung erfolgt nach pauschalen Versicherungsrichtlinien. Wir informieren Sie direkt zum Einstieg der Behandlung, ob ein entsprechender Antrag an die gesetzliche Krankenkasse gestellt werden kann.

Die privaten Krankenversicherungen erstatten im Normalfall die Kosten bei festgestellter medizinischer Notwendigkeit. Abhängig vom gewählten Tarif und Umfang der Versicherung verbleibt ein Selbstbehalt.

Private Zusatzversicherungen: Hier gibt es ein vielfältiges Angebot. Wann diese Versicherungen sich mit welchem Anteil an den Kosten beteiligen, hängt vom individuell gewählten Tarif ab.

Eine Kostenübernahme durch die Beihilfe ist in der Regel gewährleistet. Der Behandlungsbeginn muss allerdings bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres stattfinden.

Wir beraten Sie gern.