Unser Service für Kinder und Jugendliche
Eine kieferorthopädische Behandlung setzt in der Regel im Alter von neun Jahren ein. Zu diesem Zeitpunkt wächst und entwickelt sich das Gesicht und die Gebissfunktion – eine Korrektur ist jetzt am einfachsten.
Ab 14 Jahren ist das Hauptwachstum bereits überschritten. Dann ist der technische Aufwand für kieferorthopädische Korrekturen aufwändiger.
Frühe Korrekturen am Milchgebiss sind dann sinnvoll, wenn gravierende Fehlentwicklungen (Kieferfehlstellungen) oder schädliche Angewohnheiten (Habits) diagnostiziert werden. Dies gilt für Kinder ab vier Jahren.
Behandlungsdauer
Kleine Zahnfehlstellungen benötigen eine Behandlungszeit von etwa einem halben Jahr. Die durchschnittliche aktive Behandlungsphase dauert ca. drei Jahre.
In allen Fällen ist eine langjährige Haltephase zum Stabilisieren des erreichten Behandlungsergebnisses sehr wichtig. Dazu mehr unter Behandlungsablauf, Retentionszeit.
Prophylaxe
Viele Zahnfehlstellungen und Zahnverletzungen sind auf Einwirkungen bei der Ausübung von Hobby und Sport zurückzuführen. Professionell und individuell angefertigter Zahnschutz reduziert das Risiko für die Gesundheit und erhält das natürlich schöne Aussehen der Zähne.
Methoden
Man unterscheidet Kieferfehlstellungskorrekturen und Zahnfehlstellungskorrekturen. Folgende Methoden zur Zahnfehlstellungskorrektur gibt es:
- Die fast unsichtbare Korrektur: invisalign® / teen: invisalign® ist die innovative, komfortabelste und unauffälligste Methode zur Zahnstellungskorrektur bei Jugendlichen.
- Herausnehmbare Apparaturen: Herausnehmbare Zahnspangen werden zur Förderung des Kieferwachstums und zur Kieferregulierung eingesetzt.
- Festsitzende Multibandapparaturen: Diese auch Brackets genannten Apparaturen eignen sich für alle Altersgruppen zur Zahnstellungskorrektur, lassen den Mundinnenraum frei und behindern damit nicht das Sprechen.
Für den Besuch beim Kieferorthopäden benötigen Kinder und Jugendliche keine Überweisung oder Empfehlung eines Zahnarztes oder Arztes.
Ob die Behandlung mit herausnehmbaren oder festsitzenden Apparaturen erfolgt, entscheidet der Kieferorthopäde nach umfangreicher Diagnostik.
Eine kieferorthopädische Behandlung ist weitestgehend schmerzfrei. Lediglich in den ersten Tagen nach Einsetzen einer Spange kann es zu einem Druckempfinden kommen, das aber schnell wieder verschwindet.
Als unauffälligste Methode zur Zahnkorrektur empfehlen wir als zertifizierte Praxis
Kosten
Beratungstermine werden grundsätzlich bei Vorlage der gültigen Versichertenkarte von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Behandlung: Bei Kindern und Jugendlichen bis zum 18. Lebensjahr erhält ein Teil der Patienten einen Zuschuss zur Behandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen. Die Abgrenzung erfolgt nach pauschalen Versicherungsrichtlinien. Wir informieren Sie direkt zum Einstieg der Behandlung, ob ein entsprechender Antrag an die gesetzliche Krankenkasse gestellt werden kann.
Die privaten Krankenversicherungen erstatten im Normalfall die Kosten bei festgestellter medizinischer Notwendigkeit. Abhängig vom gewählten Tarif und Umfang der Versicherung verbleibt ein Selbstbehalt.
Private Zusatzversicherungen: Hier gibt es ein vielfältiges Angebot. Wann diese Versicherungen sich mit welchem Anteil an den Kosten beteiligen, hängt vom individuell gewählten Tarif ab.
Eine Kostenübernahme durch die Beihilfe ist in der Regel gewährleistet. Der Behandlungsbeginn muss allerdings bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres stattfinden.
Wir beraten Sie gern.