Unser Service für Erwachsene
Erwachsene wünschen sich eine kieferorthopädische Behandlung aus ästhetischen Gründen, oder bei Zahn- und Kieferfehlstellungen, deren Ursache Funktionsstörungen des Gebisses sind.
Die Kaufunktion beeinflusst unsere Kiefergelenke und damit auch die Körperhaltung: Gerät hier Sand ins Gefüge, leiden Wirbelsäule und andere Gelenke.
Auch Spannungskopfschmerz oder Tinnitus werden mit einer Funktionsstörung des Gebisses in Zusammenhang gebracht. Und die Kaufunktion beeinflusst unser Verdauungssystem, denn die Nahrungsaufnahme beginnt bei den Zähnen.
Funktionsstörungen des Gebisses stehen damit dem allgemeinen Wohlbefinden und langfristigem Zahnerhalt im Wege.
Prophylaxe
Viele Zahnfehlstellungen und Zahnverletzungen sind auf Einwirkungen bei der Ausübung von Hobby und Sport zurückzuführen. Professionell und individuell angefertigter Zahnschutz reduziert das Risiko für die Gesundheit und erhält das natürlich schöne Aussehen der Zähne.
Methoden
Man unterscheidet Kieferfehlstellungskorrekturen und Zahnfehlstellungskorrekturen. Unter anderem bieten wir folgende Korrekturen an:
- Die fast unsichtbare Korrektur: invisalign®: invisalign® ist ein klinisch getestetes Verfahren, mit dem sich Zähne beinahe unsichtbar und ganz ohne Metallspangen korrigieren lassen.
- Herausnehmbare Apparaturen: Herausnehmbare Zahnspangen wirken nur parallel zum Wachstum des Trägers und sind fast ausschließlich für Kinder und Jugendliche geeignet.
- Festsitzende Multibandapparaturen: Diese auch Brackets genannten Apparaturen eignen sich für alle Altersgruppen zur Zahnstellungskorrektur, lassen den Mundinnenraum frei und behindern damit nicht das Sprechen.
Kosten
Beratungstermine werden grundsätzlich auch bei erwachsenen Patienten bei Vorlage der gültigen Versichertenkarte von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen.
Behandlung: Erwachsene erhalten keine Erstattung der Behandlungskosten durch die gesetzlichen Krankenkassen. Ausnahmen sind schwere Anomalien, die nur mit kieferchirurgischen Operationen und kieferorthopädischen Geräten zu behandeln sind.
Die privaten Krankenversicherungen erstatten im Normalfall die Kosten bei festgestellter medizinischer Notwendigkeit. Abhängig vom jeweils gewählten Tarif und Umfang der Versicherung verbleibt ein Selbstbehalt.
Private Zusatzversicherungen: Hier gibt es ein vielfältiges Angebot. Wann diese Versicherungen sich mit welchem Anteil an den Kosten beteiligen, hängt vom individuell gewählten Tarif ab.
Eine Kostenübernahme durch die Beihilfe ist in der Regel nur dann gewährleistet, wenn eine schwerwiegende Kieferanomalie vorliegt, die neben der kieferorthopädischen Zahnkorrektur zusätzlich eine kieferchirurgische Lagekorrektur der Kiefer bei einem Mund-, Kiefer-, Gesichtschirurgen erfordert.
Wir beraten Sie gern.
Für den Besuch beim Kieferorthopäden benötigen Sie keine Überweisung oder Empfehlung eines Zahnarztes oder Arztes.
Ob die Behandlung mit herausnehmbaren oder festsitzenden Apparaturen erfolgt, entscheidet der Kieferorthopäde nach umfangreicher Diagnostik.
Eine kieferorthopädische Behandlung ist weitestgehend schmerzfrei. Lediglich in den ersten Tagen nach Einsetzen einer Spange kann es zu einem Druckempfinden kommen, das aber schnell wieder verschwindet.
Als unauffälligste Methode zur Zahnkorrektur empfehlen wir als zertifizierte Praxis